Helvetia verzeichnet solides Ergebnis in der Beruflichen Vorsorge – Reformbedarf im BVG unverändert hoch

In der Beruflichen Vorsorge verzeichnet Helvetia Versicherungen ein solides Ergebnis. Dieses ist geprägt von den Massnahmen, die Helvetia per Anfang 2020 zur Reduzierung der systemfremden Umverteilung von aktiv Versicherten zu Rentenbezügern umgesetzt hat. Obwohl Helvetia damit den eigenen Handlungsspielraum genutzt hat, bleibt eine BVG-Reform zwingend und dringend.

Helvetia Versicherungen verzeichnete im Geschäft mit der Beruflichen Vorsorge im vergangenen Jahr ein Prämienvolumen von CHF 2 068.2 Mio. und damit einen Rückgang im Vergleich zu 2019 von 22 Prozent (Prämien 2019: CHF 2 663.0 Mio.). Grund für den Rückgang ist der per Anfang 2020 eingeführte Kollektiv-Lebentarif. «Die Einführung des neuen Kollektiv-Lebentarifs war eine strategische Entscheidung, mit der wir unseren Handlungsspielraum zur Reduzierung der systemfremden Umverteilung innerhalb der zweiten Säule nutzten. Davon profitieren auch unsere Kunden. Gleichzeitig stärkten wir die zukünftige Profitabilität des Schweizer Kollektiv-Lebensgeschäft», erklärt Hedwig Ulmer, Leiterin Vorsorge und Mitglied der Geschäftsleitung Schweiz von Helvetia. Die periodischen Prämien gingen um -16 Prozent auf CHF 1 091.5 Mio. zurück. Die Einmaleinlagen verzeichneten einen Rückgang von -28 Prozent auf CHF 976.7 Mio.

Kontinuität und Stabilität bei der Überschussbeteiligung
Helvetia hat im Jahr 2020 im der Mindestquote unterstellten Geschäft CHF 426.6 Mio. zugunsten der Versicherten verwendet. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 90.6 Prozent (2019: 92.2 Prozent). Ein Teil dieses Betrags wurde zur Verstärkung der Reserven verwendet.

Helvetia hat in ihrer Überschusspolitik der vergangenen Jahre Kontinuität und Stabilität in den Vordergrund gestellt. Diese konsequente Überschusspolitik und das solide Geschäftsergebnis 2020 ermöglichen eine angemessene Überschussbeteiligung. Im Geschäft, das der Mindestquote unterstellt ist, wurden die Guthaben des BVG-Obligatoriums mit dem Mindestzins von 1 Prozent verzinst. Den überobligatorischen Guthaben wurde 0.75 Prozent gutgeschrieben. Zusätzlich zum Zinsüberschuss für die überobligatorischen Altersguthaben wurde auch ein Risikoüberschuss gewährt.

Erneut tieferer Betriebsaufwand
Wie bereits 2019 sank insgesamt der Betriebsaufwand auch 2020: Dies um CHF -3.3 Mio. oder -3 Prozent auf CHF 97.9 Mio. Der Betriebsaufwand pro aktiven Versicherten liegt auf dem Niveau von 2018, stieg jedoch aufgrund des Bestandsrückgang um 9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf CHF 477 (2019: CHF 438).

Die auf Basis der Marktwerte ermittelte Netto-Performance betrug 2020 2.05 Prozent. Nach dem massiven Kursschock im März hatten sich die Marktwerte wieder erholt und lagen Ende Jahr deutlich im positiven Bereich. Dank der unterstützenden Massnahmen der Zentralbanken beruhigte sich die Lage am Markt rasch, Aktienkurse erholten sich und Risikoaufschläge auf Anleihen sanken wieder, was den Anleihen wiederum Kursgewinne bescherte.

Die Anzahl der Kollektivverträge sank um -4 Prozent auf 17 286 (2019: 18 019), die Anzahl der Versicherten um -10 Prozent auf 222 436 (2019: 247 411).

Reduktion der systemfremden Umverteilung auf hohem Niveau
Die gesetzlichen Vorgaben in der 2. Säule zwingen alle Anbieter unverändert zu einer hohen, systemfremden Umverteilung von den aktiv Versicherten zu Rentenbezügern. Mit der Einführung des neuen Kollektiv-Lebentarifs auf Anfang 2020 hat Helvetia daher den eigenen Handlungsspielraum genutzt und verschiedene Massnahmen zur Reduktion der Umverteilung umgesetzt. Wichtige Elemente des neuen Tarifs sind die schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes mit Anrechnungsprinzip und selektive Prämienerhöhungen. Der neue Tarif wirkt sich positiv auf die SST-Quote von Helvetia aus. Dank des neuen Tarifs ist es Helvetia gelungen, die Umverteilung im eigenen Bestand zu reduzieren. Diese bleibt mit insgesamt CHF 119 Mio. jedoch auf einem hohen Niveau (2019: CHF 185 Mio.).

Das anhaltend hohe Niveau der Umverteilung zeigt, dass eine Reform der Beruflichen Vorsorge nach wie vor zwingend und dringend ist. Anja Göing-Jaeschke, Leiterin Aktuariat Leben Schweiz von Helvetia, erklärt: «Die Rahmenbedingungen der 2. Säule wie Umwandlungssatz und Mindestzinssatz reflektieren nicht die demografische Entwicklung und die extrem tiefen Zinsen. Nur mit einer Anpassung der Rahmenbedingungen kann die Systemkrise in der 2. Säule überwunden werden.» Hedwig Ulmer ergänzt: «Mit einer ersten Senkung des Umwandlungssatzes auf 6.0 Prozent ist das Kernstück einer BVG-Reform seit Jahren auf dem Tisch. Es ist nun Aufgabe der Politik, dieses so rasch wie möglich in einen mehrheitsfähigen Reformvorschlag zu integrieren.»

Die Betriebsrechnung 2020 der beruflichen Vorsorge von Helvetia Schweiz finden Sie auf www.helvetia.ch/zahlen-fakten-bvg.

Quelle: https://www.helvetia.com/corporate/web/de/home/medien-und-themen/uebersicht/medienmitteilungen/2021/20210525.html

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