Jetzt Krankenkassen Prämien 2023 vergleichen
Vergleichen Sie alle Grund- und Zusatzversicherungsprämien in der Schweiz.
Vergleichen Sie alle Grund- und Zusatzversicherungsprämien in der Schweiz.
In der Schweiz ist die Grundversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Betroffen davon sind die Personen, die in der Schweiz berufstätig sind oder dort ihren festen Wohnsitz haben. Krankenkassen bieten verschiedene Versicherungs-Modelle zu unterschiedlich hohen Prämien an. Daher lohnt es sich, diese gemäss Ihrem Alter und Ihres Wohnkantons zu vergleichen. Wählen Sie dann die beste Versicherung für Sie.
Der monatlich zu entrichtende Prämienbeitrag lässt sich gemäss Alter und Wohnkanton festlegen. Abhängig von der bestimmten Franchise und des gewählten Versicherungs-Modells können die Beiträge variieren.
Versicherte mit bescheidenem Einkommen haben das Recht eine Prämienverbilligung zu beantragen. So beteiligt sich der Kanton an den Prämienbeiträgen.
Mit der Franchise beteiligen Sie sich an den Medikamentkosten, Spitalaufenthaltsleistungen und den ärztlichen Behandlungskosten. Sie können die Höhe der Franchise selbst bestimmen. Dabei haben Sie folgende Auswahlmöglichkeiten:
Erwachsene
CHF 300.-
CHF 500.-
CHF 1000.-
CHF 1500.-
CHF 2000.-
CHF 2500.-
Kinder
CHF 0.-
CHF 200.-
CHF 400.-
CHF 600.-
Bei der Auswahl einer tiefen Franchise haben Sie zwar geringe Beteiligung an Ihren Behandlungskosten, dafür ist jedoch der Monatsbeitrag höher. Wählen Sie eine hohe Franchise, haben Sie einen niedrigeren Monatsbeitrag. Das heisst je höher die Franchise ist, desto tiefer wird der monatliche Prämienbeitrag.
Wenn ihre jährlichen Behandlungskosten über die von Ihnen gewählte Franchise hinausragen, wird ein Eigenanteil, der sogenannte Selbstbehalt, fällig. Sie übernehmen also 10% bzw. maximal CHF 700 Ihrer Behandlungsleistungen selbst.
Der Spitalbeitrag ist der Eigenanteil, eines stationären Aufenthalts in einem allgemein anerkannten Spital. Pro Tag werden Ihnen CHF 15 angerechnet. Befreit davon sind Kinder bis 18 Jahren, junge Erwachsene in Ausbildung und schwangere bzw. entbindende Frauen.
Franchise: zwischen CHF 300 und CHF 2500
Selbstbehalt: bei ausgeschöpfter Franchise 10% Eigenanteil
Spitalbeitrag: pro Aufenthaltstag CHF 15
Der monatliche Prämienbeitrag an Ihre Kasse ist abhängig vom gewählten Versicherungs-Modell. Bei der Wahl eines Modells können extra Kosten eingespart werden. Es lohnt sich die Modelle in Anbetracht Ihrer Interessen zu untersuchen und sich dann zu entscheiden.
Das Standard-Modell ist zwar das teuerste Versicherungs-Modell, aber gleichzeitig auch das mit den wenigsten Einschränkungen. Dieses Modell wird von allen Krankenkassen angeboten. Sie können sich in der ganzen Schweiz Ihren Arzt und Ihren Spital aussuchen, ohne dies vorher mit der Kasse absprechen zu müssen.
Das Hausarzt-Modell hat im Vergleich zum Standard-Modell geringere Prämien.
Bei Erkrankungen werden Sie als erstes von Ihrem Hausarzt beraten und er entscheidet
über die weiterführende Behandlung bzw. über eine Überweisung zu einem Facharzt.
HMO steht für Health Maintenance Organization (Gesundheiterhaltungsorganisation).
Das HMO-Modell bezieht sich auf ein Netzwerk von Ärzten und Fachärzten. Im Krankheitsfall wird ein Arzt innerhalb des Netzwerks aufgesucht. Dieser behandelt Sie oder stellt eine Überweisung an einen Fachspezialisten aus dem Netzwerk aus. Dieses Modell wird nicht von allen Versicherern angeboten. Bei der Wahl des HMO-Modells sparen Sie 15%-20% an Ihren Prämien im Vergleich zum Standard-Modell.
Das Telmed-Modell verpflichtet Sie immer zuerst die telemedizinische Beratungsstelle über Ihre Erkrankung zu informieren. Bei einzelnen Telmed-Modellen können Sie Ihren Arzt frei wählen, welcher über weiterführende Massnahmen und ob eine Videokonsultation erforderlich ist, entscheidet.
Da die Grundversicherung obligatorisch ist, kann die Kündigung einer Krankenkasse nur durch einen Wechsel zu einer anderen Kasse erfolgen. Dabei sollten die Kündigungsfristen unbedingt beachtet werden. Bei einem Kassenwechsel zum 01.01. des Folgejahres muss die Kündigung spätestens bis zum 30. November bei der aktuellen Versicherung eingetroffen sein. Des Weiteren ist eine Anmeldebestätigung von der neuen Versicherung vorzuweisen.
Daher empfiehlt es sich, die Anmeldung und die Kündigung parallel laufen zu lassen.
Die erfolgreiche Kündigung setzt ausserdem voraus, dass die Schulden an die Kasse beglichen sind.
Das Krankenversicherungsgesetz schreibt vor, welche Leistungen von der obligatorischen Grundversicherung gedeckt werden. Die anfallenden Kosten bei ärztlichen Untersuchungen, Behandlungen und Diagnosen, werden grundsätzlich von der Grundversicherung übernommen.
Alle ärztlichen Behandlungen werden durch die Grundversicherung gedeckt. Im Falle einer nicht gedeckten Behandlung, ist der Arzt verpflichtet, den Patienten darüber zu informieren. Gedeckt sind Therapien, Medikamente oder Pflege, die ärztlich verordnet sind.
Alternative Heilmethoden werden nur begrenzt von der Grundversicherung übernommen.
Sofern ein anerkannter Arzt eine komplementärmedizinische Behandlung durchführt, wie Hömöopathie, traditionelle Medizin oder anthroposophische Medizin, ist die Behandlung gedeckt.
Bei einem stationären Aufenthalt in einem Spital, übernimmt die Grundversicherung die Behandlungsbeträge, als auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Ist die Pflege ärztlich verordnet, so ist sie von der Grundversicherung gedeckt. Dabei sind anerkannte Pflegekräfte vorausgesetzt.
Folgende Präventionsmassnahmen sind in der Grundversicherung enthalten:
Schwangere Frauen sind von Franchise und Selbstbehalt befreit. Folgende Leistungen sind in der Grundversicherung enthalten:
Sofern eine Sehhilfe, wie Brille oder Kontaktlinsen, ärztlich verordnet wird, zahlt die Grundversicherung pro Auge einen Höchstbeitrag in Höhe von CHF 180 für Kinder und Jugendliche.
Die Grundversicherung übernimmt die Behandlungskosten nur bei schweren Erkrankungen oder Unfällen. Ärztlich verordnete Zahnspangen, Kontrollen oder Notfallbehandlungen sind von der obligatorischen Grundversicherung nicht gedeckt.
Die Krankenkassen beteiligen sich zu 50% bzw. bis höchstens CHF 500 pro Jahr, wenn ein Notfall vorgewiesen wird.
Bei Rettungsmassnahmen aus lebensbedrohlichen Situationen beteiligen sich die Kassen ebenso zu 50% bzw. bis höchstens CHF 5000 jährlich.
Bei einem Aufenthalt in einem EU-/ EFTA-Staat werden medizinisch notwendige Behandlungen übernommen. In einzelnen Fällen wird ein Nachweis für die Notwendigkeit gefordert.
Bei einem Aufenthalt ausserhalb der EU-/ EFTA-Staaten werden die Leistungskosten in nur absolut notwendigen Fällen gedeckt. Spitalaufenthalte werden bis höchstens 90% übernommen.
Bei diesem Modell verpflichten Sie sich, immer zuerst Ihren Hausarzt zu konsultieren (ausser in Notfällen). Er ist Ihr Koordinator für alle medizinischen Belange und entscheidet bei Bedarf, ob der Zuzug eines Spezialarztes nötig ist. Bei der Auswahl Ihres Hausarzts sind sie an die Ärzteliste oder Ärztenetze Ihrer Kasse gebunden.
Dieses Modell funktioniert genau wie das Hausarzt-Modell. Einziger Unterschied ist, dass Sie statt eines Hausarztes eine HMO-Praxis wählen (HMO = Health Maintenance Organization). Eine HMO-Praxis ist eine Gruppenpraxis, in der neben Allgemeinpraktikern meist auch Fachärzte sowie Therapeuten diverser Fachrichtungen tätig sind.
Bei diesem Modell rufen Sie immer zuerst die medizinische Beratung an, bevor Sie einen Arzt aufsuchen. Bei einigen Kassen können Sie nach dem Telefongespräch selbst über das weitere Vorgehen entscheiden.
Bei diesem Modell können Sie direkt jeden Arzt oder Spezialisten aufsuchen.
Allgemeine Abteilung Freie Wahl der Spitalabteilung (Mehrbettzimmer)
Halbprivate Abteilung (Zweierzimmer)
Private Abteilung (Einzelzimmer)
Freie Wahl der Spitalabteilung
Medikamente, welche nicht im KGV enthalten sind
Kinderbetreuung, Haushalthilfe, Mahlzeitendienst usw.
Transport, Rettung, Suche und Rückführung usw.
Zahnfüllungen, Korrekturen, kosmetische Behandlung usw.
Kranken- oder Unfallversicherung im Ausland
Fitnessabo, Yoga-Kurse usw.