CSS prüft Verfügung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA

Die CSS hat eine Verfügung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zur Kenntnis genommen und prüft diese nun im Detail. Die Aufsichtsbehörde stützt sich darin auf eine Untersuchung des Geschäfts mit externen Versicherungsvermittlern und auf die Allokation von Verwaltungskosten in den Jahren 2013 bis 2019.

Die CSS hat eine Verfügung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und deren Medienmitteilung vom 16. August 2022 zur Kenntnis genommen. Die Aufsichtsbehörde stützt sich darin auf eine Untersuchung des Geschäfts mit externen Versicherungsvermittlern und auf die Allokation von Verwaltungskosten in den Jahren 2013 bis 2019. Die FINMA kam zur Einschätzung, dass in der Vergangenheit Verwaltungskosten einseitig zulasten der Zusatzversicherung zugeordnet wurden und verpflichtet die CSS in ihrer Verfügung, CHF 129 Millionen an Zusatzversicherungsprämien zurückzuvergüten. Dies entspricht rund 1,5 Prozent der durchschnittlichen Jahresprämie, im Durchschnitt rund CHF 14 pro Jahr und versicherte Person. Die CSS muss das Mandat mit ihrer externen Revisionsgesellschaft beenden und eine neue Prüfgesellschaft benennen.

Der Entscheid der FINMA ist nicht rechtskräftig und kann von der CSS beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Die CSS analysiert die Verfügung nun im Detail und prüft das weitere Vorgehen. Sollte die Verfügung rechtskräftig werden, wird die CSS einen detaillierten Plan für die Rückerstattungen erstellen und ihre Kundinnen und Kunden im Bereich der Zusatzversicherung in den Jahren 2013 bis 2019 über die Höhe der Zahlungen informieren. Die Versicherten und das Geschäft der CSS in der obligatorischen Grundversicherung sind nicht betroffen.

Eine seriöse und nachhaltige Geschäftsführung im Interesse der Versicherten steht im Mittelpunkt des Handelns der CSS. Der grösste Schweizer Grundversicherer hält sich dabei stets an die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Deshalb zeigt sich die CSS überrascht ob dem Umfang und der Absolutheit der von der FINMA geäusserten Vorwürfe. Sie stellt fest, dass im Zusammenhang mit der Zuordnung von Verwaltungskosten bis anhin keine klaren regulatorischen Vorgaben bestanden. Die CSS ist der Ansicht, dass die Zuordnung der Verwaltungskosten gemäss gängiger Theorie und Praxis erfolgte, was auch von der externen Revisionsgesellschaft gestützt wurde. Die CSS hatte die Methodik der Verwaltungskostenallokation zudem durch externe Gutachter beurteilen lassen. Auch diese kamen zum Schluss, dass die Allokation der Verwaltungskosten durch die CSS korrekt erfolgt sei. Aus Sicht der CSS stellt diese Diskussion eine Branchenproblematik dar.

Die FINMA würdigt die Massnahmen, die von der CSS zur Qualitätssteigerung des Geschäfts mit externen Vermittlern seit Jahren umgesetzt wurden, in ihrer Verfügung ausdrücklich. So wurden insbesondere die Wirtschaftlichkeit der Provisionen sowie die Zuordnung der Verwaltungskosten gemäss den sich laufend entwickelnden Anforderungen der FINMA verfeinert.

Die CSS nutzt, wie in der Branche üblich, mehrere Vertriebskanäle. Sie zeichnet sich traditionell durch einen überdurchschnittlich starken Eigenvertrieb aus und verfügt über ein Netz mit rund 100 Agenturen. Seit 2017 hat die CSS ihren Eigenvertrieb zusätzlich gestärkt und ihr Geschäft mit externen Versicherungsvermittlern diversifiziert. Deren Anteil nahm in den vergangenen Jahren kontinuierlich ab. Zurzeit stammen noch rund 20 Prozent der Neukundengewinnung und des Bestandswachstums aus dem Geschäft mit externen Versicherungsvermittlern. Die CSS prägte zudem die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Branchenvereinbarung rund um das Vermittlergeschäft massgeblich mit. Die Vereinbarung untersagt die telefonische Kaltakquise und begrenzt die Provisionen.

Quelle: https://www.css.ch/de/ueber-css/story/medien-publikationen/medien/medienmitteilungen/css-verfuegung-finma.html

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