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Swiss Life erzielt eine Übereinkunft mit dem amerikanischen Department of Justice

Swiss Life hat eine Übereinkunft mit dem amerikanischen Department of Justice (DoJ) in Bezug auf ihr ehemaliges Crossborder-Geschäft mit US-Kunden erzielt. Über den Bestand der betreffenden Gespräche und Abklärungen hatte Swiss Life bereits im September 2017 informiert. Die Übereinkunft hat die Form eines Deferred Prosecution Agreement (DPA) mit einer dreijährigen Laufzeit.

Die mit dieser Übereinkunft verbundene Zahlung liegt im Rahmen der zulasten des Geschäftsjahres 2020 vorgenommenen Rückstellung von CHF 70 Millionen, worüber Swiss Life in der Medienmitteilung vom 2. März 2021 berichtete.

Swiss Life wird sicherstellen, dass die Vorgaben der Übereinkunft umgesetzt werden und das DPA erfolgreich beendet werden kann.

Quelle: https://www.swisslife.ch/de/ueber-uns/news-medien/medienmitteilungen/newsfeed/2021/20210514_1745.html

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