Familienfreundliche Zusatzleistungen

Familienfreundliche Zusatzleistungen in der kollektiven
Krankentaggeldversicherung der Groupe Mutuel

Martigny, 27. Mai 2021. Die Groupe Mutuel hat die Versicherungsbedingungen der Krankentaggeldversicherung angepasst, sodass diese für die Revision des VVG am 1.1.2022 bereit sind. Im gleichen Schritt geht der schweizweite Versicherer mit der Zeit und hat die Krankentaggeldversicherung mit attraktiven Zusatzleistungen insbesondere für Familien ergänzt. Krankentaggeldversicherungen decken nicht nur die Lohnfortzahlung bei krankheitsbedingter Abwesenheit, sondern sie sind auch ein gutes Mittel sich als attraktives Unternehmen zu positionieren. Längere krankheitsbedingte Absenz stellen für Arbeitnehmer ein finanzielles Risikoda. Arbeitgeber können sich in diesem Bereich auszeichnen und insbesondere mit attraktiven familienbezogenen Zusatzdeckungen z.B. bei Mutterschaft, Vaterschaft und bei der Pflege von
erkrankten Kindern punkten.

Im Zuge der Revision des VVG hat die Groupe Mutuel daher nicht nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen im Sinne der gesetzlichen Änderungen angepasst, sondern attraktive Zusatzleistungen in die Versicherung integriert, die über den gesetzlichen Erwerbsersatz (EOG) hinausgehen. Standardmässig dabei ist neu die Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes in Ergänzung zur EOG bis zur Höhe des vereinbarten Versicherungsschutzes.

„Wir bieten hier schweizweit eine einzigartige Leistung, um Eltern zu unterstützen. Ereignisse in derFamilie und krankheitsbedingte Abwesenheiten gehören zum Leben und sollen ohne zusätzliche finanzielle Sorgen geschehen können. Arbeitgeber können mit attraktiven Zusatzdeckungen im Krankentaggeld die Wertschätzung zu ihren Mitarbeitenden ausdrücken“, erklärt Vincent Claivaz, Direktionsmitglied und Leiter Gesundheit und Vorsorge Unternehmenskunden.

Verschiedene weitere Optionen in der neuen Krankentaggeldversicherung der Groupe Mutuel erlauben es Unternehmen, ihren Angestellten familienfreundliche Konditionen anzubieten. Der reguläre Vaterschaftsurlaub kann um ein bis zwei Wochen verlängert werden und die Deckung kann den gesetzlichen Höchstbetrag übersteigen sowie auf 90 oder 100 Prozent des AHV-Lohnes erhöht werden. Bei Mutterschaft kann der Urlaub zwischen einer und sechs Wochen verlängert werden und die Deckung ebenfalls zu den gleichen Konditionen erhöht werden. Die gleichen Konditionen von Mutterschaft und Vaterschaft gelten auch bei Adoption.

Weitere Neuerungen sind:
• Die Verlängerung der Mutterschaftsversicherung bei einem Spitalaufenthalt des Neugeborenen
• Der Wegfall der Pflicht zur Meldung von unbezahltem Urlaub
• Die Beibehaltung des Anspruchs auf Leistungen der Taggeldversicherung für 730 Tage bei einem
Aufschub der AHV-Rente (derzeit begrenzt auf 180 Tage ab 65 Jahren)

Mehr über die neue Krankentaggeldversicherung der Groupe Mutuel erfahren Sie hier.

Quelle: https://www.groupemutuel.ch/de/Groupe-Mutuel/Medien-Kommunikation/Portal-fur-Medien/Mitteilungen.html

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