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Swiss Life passt die Umwandlungssätze in der beruflichen Vorsorge weiter an

 

Die berufliche Vorsorge steht aufgrund des Tiefzinsumfelds, der steigenden Lebenserwartung und des anhaltenden Reformstaus vor grossen Herausforderungen. Um diesen Realitäten gerecht zu werden, passt Swiss Life die Umwandlungssätze in der Vollversicherung ab 2022 weiter an. Swiss Life reduziert so die systemfremde Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentenbezügern schrittweise und stellt sicher, dass sie ihre Leistungsversprechen in der 2. Säule langfristig erbringen kann. Bestehende Renten bleiben unverändert.
 

Als bedeutende Anbieterin von Lösungen in der beruflichen Vorsorge stellt Swiss Life sicher, dass sie die von den KMU weiterhin stark nachgefragte Vollversicherung langfristig zur Verfügung stellen kann. «Die Garantien, die wir mit der Vollversicherung für die Schweizer KMU erbringen, sind von fundamentaler gesamtwirtschaftlicher Bedeutung», sagt Hans-Jakob Stahel, Leiter Unternehmenskundengeschäft. «Swiss Life passt die Umwandlungssätze in der Vollversicherung ab dem 1. Januar 2022 den gegebenen ökonomischen, demografischen und regulatorischen Rahmenbedingungen weiter an, um die Leistungsversprechen auch in Zukunft und unter Berücksichtigung der Interessen aller Versicherten sicherzustellen.» Die massgebenden, gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen nach BVG werden jederzeit eingehalten. Bestehende Renten bleiben unverändert.Senkung des gesetzlichen Umwandlungssatzes bleibt zwingend und dringend
 
Eine nachhaltige Stabilisierung der beruflichen Vorsorge steht seit Längerem auf der politischen Agenda. In der aktuellen bundesrätlichen Botschaft zur BVG-Reform ist die Senkung des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes auf sechs Prozent vorgesehen – diese Anpassung ist dringend und zwingend. Zusätzliche Schritte sind seitens der Anbieter erforderlich: Die Anpassung der Umwandlungssätze ist bei allen Pensionskassen unumgänglich geworden, weil die Lebenserwartung zunimmt und somit eine Altersrente für mehr Lebensjahre reichen muss. Verschärft wird diese demografische Realität durch das anhaltende Tiefzinsumfeld. In Kombination führen diese Faktoren dazu, dass die systemfremde Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentenbezügern stetig zunimmt. Mit der Anpassung der Umwandlungssätze reduziert Swiss Life die ungewollte Querfinanzierung in Zukunft substanziell.
 
Vollsortiment in der 2. Säule bleibt ein strategischer Grundpfeiler von Swiss Life
Die Aufrechterhaltung des Vollsortiments in der 2. Säule mit Vollversicherungs-, teilautonomen und Risikorückdeckungslösungen sowie Dienstleistungen für Pensionskassen ist und bleibt einer der strategischen Grundpfeiler von Swiss Life. Hans-Jakob Stahel: «Wir stehen dafür ein, unseren Kunden dieses umfassende Angebot auch in Zukunft zugänglich zu machen. Trotz Anpassung der Umwandlungssätze bieten wir im Marktvergleich auch in Zukunft attraktive, sichere und konkurrenzfähige Konditionen und Altersleistungen an.»
 
Die Umwandlungssätze in der Vollversicherung auf einen Blick
Die weiteren, jeweils gültigen Umwandlungssätze für abweichende Pensionierungsalter finden Sie unter folgendem Link: www.swisslife.ch/protect
 

Quelle: https://www.swisslife.ch/de/ueber-uns/news-medien/medienmitteilungen/newsfeed/2021/20210329_0700.html

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