So beantragen Sie eine Reduktion der Krankenkassenprämien in der Schweiz

Mit Prämienverbilligungen können Sie bei der Krankenversicherung in der Schweiz Tausende Franken sparen: Alles, was Sie wissen müssen
Jeder, der in der Schweiz lebt oder gelebt hat, weiß: Die Prämien der Krankenkassen sind extrem hoch. Pro Jahr und Person können sich diese Prämien leicht auf mehrere Tausend Franken belaufen und einen großen Teil des Budgets ausmachen. Dies trifft besonders dann zu, wenn Ihr Einkommen nicht sehr hoch ist.
Um den Einwohnern der Schweiz bei den hohen Kosten der obligatorischen Krankenversicherung zu helfen, bieten die Kantone Personen und Familien mit niedrigem Einkommen und Vermögen Prämienverbilligungen an. Diese individuelle Unterstützung nennt sich „individuelle Prämienverbilligung“ und richtet sich an eine breite Bevölkerungsgruppe.
Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung?
Im Jahr 2022 erhielten etwa 2,26 Millionen Einwohner der Schweiz – rund 25,7 % der Bevölkerung – eine Prämienverbilligung. Die Höhe der Verbilligung und die Voraussetzungen für den Anspruch werden von jedem Kanton individuell festgelegt. Genauere Informationen zu den kantonalen Regelungen können bei der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren abgerufen werden.
Die Voraussetzungen in Bezug auf das steuerbare Einkommen und Vermögen variieren von Kanton zu Kanton. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie anspruchsberechtigt sind, wenden Sie sich an die zuständige kantonale Behörde.
Wie kann ich individuelle Prämienverbilligungen beantragen?
In einigen Kantonen wird die Prämienverbilligung automatisch auf Basis Ihrer Steuererklärung gewährt. In anderen Kantonen erhalten Sie nach der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung automatisch ein Antragsformular, wenn Sie berechtigt sind. Dieses Formular müssen Sie selbst ausfüllen und einreichen. In einigen Kantonen ist das Verfahren komplett manuell, und Sie müssen den Antrag selbst stellen, falls Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Wie wird die Prämienverbilligung ausgezahlt?
Die Prämienverbilligung wird von der zuständigen Behörde Ihres Wohnkantons direkt an Ihre obligatorische Krankenkasse überwiesen. Die tatsächliche Höhe der von Ihnen gezahlten Prämien hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Prämienverbilligung. Wenn Sie eine besonders günstige Krankenversicherung wählen oder eine hohe Franchise festlegen, kann es sein, dass Ihre Prämien durch die Verbilligung vollständig gedeckt werden.
Wo kann ich den Antrag auf Prämienverbilligung stellen?
Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle für Prämienverbilligungen in Ihrem Kanton.
Krankenkassen-Verbilligungen pro Kanton – zuständige Stellen:
Aargau
Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons Aargau
Telefon: +41 62 836 81 81
Website
Appenzell Innerrhoden
Gesundheitsamt des Kantons Appenzell Innerrhoden
Telefon: +41 71 788 94 52
Website
Appenzell Ausserrhoden
Ausgleichskasse des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Telefon: +41 71 354 51 51
Website
Bern
Amt für Sozialversicherungen
Telefon: +41 844 800 884
Website
Basel-Landschaft
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Basel-Landschaft
Telefon: 061 425 25 25
Website
Basel-Stadt
Amt für Sozialbeiträge
Telefon: +41 61 267 87 11
Website
Freiburg
Caisse de compensation du canton de Fribourg
Telefon: +41 26 305 45 01
Website
Genf
Service de l’assurance-maladie
Telefon: +41 22 546 19 00
Website
Glarus
Kantonale Steuerverwaltung
Abteilung IPV
Telefon: +41 55 646 61 65
Website
Graubünden
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden
Telefon: +41 81 257 41 11
Website
Jura
Caisse de compensation du canton du Jura
Telefon: +41 32 952 11 11
Website
Luzern
Ausgleichskasse Luzern
Telefon: +41 41 209 01 51
Website
Neuenburg
Office cantonal de l’assurance maladie OCAM
Telefon: +41 32 889 66 30
Website
Nidwalden
Ausgleichskasse Nidwalden
Telefon: +41 41 618 51 00
Website
Obwalden
Gesundheitsamt
Telefon: +41 41 666 63 05
Website
St. Gallen
SVA St. Gallen
Telefon: +41 71 282 61 91
Website
Schaffhausen
Sozialversicherungsamt Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 61 11
Website
Solothurn
Ausgleichskasse des Kantons Solothurn
Telefon: +41 32 686 22 00
Website
Schwyz
Ausgleichskasse Schwyz
Telefon: +41 41 819 04 25
Website
Thurgau
Einzelne Gemeindeämter
Telefon: +41 58 345 68 40
Website
Tessin
Ufficio delle prestazioni
Servizio sussidi assicurazione malattia
Telefon: +41 91 821 93 11
Website
Uri
Amt für Gesundheit
Telefon: +41 41 875 22 42
Website
Waadt
Office vaudois de l’assurance-maladie
Telefon: +41 21 557 47 47
Website
Wallis
Caisse de compensation du canton du Valais
Section Subvention
Telefon: +41 27 324 91 11
Website
Zug
Einzelne Gemeindeämter
Telefon: +41 41 560 47 00
Website
Zürich
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich
Telefon: +41 44 448 53 75
Website
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