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Behandlungen im Ausland

Leistungen der Grundversicherung innerhalb den EU-/EFTA-Staaten

Im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit in einem EU- oder EFTA-Staat sind Sie mit Ihrer Grundversicherung abgesichert.
Bei einem Aufenthalt in einem EU-/EFTA-Staat werden die Behandlungskosten für dieselben Leistungen, wie in der Schweiz erstattet.
Behandlungen, Medikamente oder andere medizinische Massnahmen, die Sie freiwillig beanspruchen, werden nicht von der obligatorischen Grundversicherung übernommen.

Leistungen ausserhalb der EU-/EFTA Staaten

Bei einem Krankheitsfall oder einem Unfall in einem Land ausserhalb der EU bzw. der EFTA übernimmt die Grundversicherung die Behandlungskosten nur bis zu einem Betrag, der maximal doppelt so hoch sein darf, wie eine gleichwertige Behandlung in der Schweiz.
Mit den Kosten, die über diesen Maximalbetrag hinausragen, wird der Versicherungsnehmer selbst belastet.
Ärztliche Behandlungs- und Versorgungskosten können in vielen Ländern viel höher sein, als in der Schweiz. Aus diesem Grund empfiehlt es sich eine Zusatzversicherung in Erwägung zu ziehen.

Schon gewusst?

  • Transportkosten in ein Spital werden bis zu einem Höchstbetrag übernommen
  • Bergung und Rückführung werden nicht erstattet
  • Zusatzversicherung kann Sie gegen Rückführung und Rettungsmassnahmen absichern

Unterschiedliche Zusatzleistungen

  • Verkehrsvereine wie ATE, TCS oder ACS bieten ebenfalls Deckungen im Ausland an
  • Spezielle Reiseversicherungen sichern Sie gegen mögliche Risiken ab
  • Jahresversicherungen bieten unterschiedliche Leistungen

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