Berechnen Sie Ihr Sparpotenzial
Ihre Krankenkasse wechseln und sparen. Berechnen Sie, wie viel Sie mit Visperterminen sparen können.
Ihre Krankenkasse wechseln und sparen. Berechnen Sie, wie viel Sie mit Visperterminen sparen können.
Seien Sie wählerisch
Mit einer Spitalzusatzversicherung haben Sie die Wahl: Sie bestimmen, von welchem Arzt, in welchem Spital in der ganzen Schweiz (in Notfällen weltweit) und mit welchem Zimmerkomfort Sie behandelt und betreut werden. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt, ausser in Notfällen, lediglich den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines öffentlichen oder gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) anerkannten Spitals im Wohnkanton. Mit unseren Zusatzversicherungen versichern Sie Leistungen, die über diejenigen der Grundversicherung hinausgehen, und runden Ihren Versicherungsschutz optimal ab. Der Eintritt in die Zusatzversicherungen ist bis zum 70. Geburtstag möglich.
# | plus eins | plus zwei |
---|---|---|
Sehhilfen | 90 Prozent der Kosten, im Maximum 300 Franken innerhalb von drei Jahren. |
Bis 18. Altersjahr 75 Prozent, bis 200 Franken pro Kalenderjahr, ab 19. Altersjahr bis 200 Franken innerhalb drei Kalenderjahren |
Medikamente | 75 Prozent, bis 1 000 Franken pro Kalenderjahr, für ärztlich verordnete, von Swissmedic anerkannte und nicht auf der LPPV-Liste aufgeführte Arzneimittel. |
75 Prozent, bis 2 000 Franken pro Kalenderjahr, für ärztlich verordnete, von Swissmedic anerkannte und nicht auf der LPPV-Liste aufgeführte Arzneimittel. |
Hilfsmittel | 75 Prozent, bis 300 Franken innerhalb 3 Jahren für ärztlich verordnete Hilfsmittel. |
|
Haushaltshilfe | 50 Prozent bis 2 000 Franken pro Kalenderjahr, an ärztlich verordnete Haushalthilfe durch familienfremdes, |
50 Prozent bis 2 000 Franken pro Kalenderjahr, an ärztlich verordnete Haushalthilfe durch familienfremdes, |
Transport | 75 Prozent an medizinisch indizierte Kranken-, Unfall-, Verlegungs- /Rücktransporten, sowie Rettungs- und Bergungskosten (Mannschafts- /Materialeinsatz), ohne Limite. |
100 Prozent an medizinisch indizierte Kranken-, Unfall-, Verlegungs- /Rücktransporten, sowie Rettungs- und Bergungskosten (Mannschafts- /Materialeinsatz), ohne Limite. |
Zahnbehandlungen | 75 Prozent an Zahnbehandlungen (inkl. kieferorthopädischer Behandlungen) für Kinder und Jugendliche bis 20. Altersjahr, ohne Limite. |
75 Prozent an Zahnbehandlungen (inkl. kieferorthopädischer Behandlungen) für Kinder und Jugendliche bis 20. Altersjahr, ohne Limite. |
Auslandsschutz | 90 Prozent für ambulante Behandlungen im Notfall durch einen diplomierten Arzt. |
90 Prozent für ambulante Behandlungen im Notfall durch einen diplomierten Arzt. |
Komplementärmedizin | Ambulante Behandlung Komplementärmedizin: 75 Prozent, bis 1 500 Franken, für ambulante Behandlungen und Therapien nach komplementärmedizinischen Methoden durch einen eidgenössisch diplomierten Arzt. Komplementärmedizin durch nichtärztliche Therapeuten: 75 Prozent, bis 1 500 Franken, für ambulante Behandlungen, Therapien und verordnete Heilmittel durch einen von innova anerkannten Naturheilarzt oder Therapeuten mit Zulassung. |
Ambulante Behandlung Komplementärmedizin: 75 Prozent, bis 3 000 Franken, für ambulante Behandlungen, Therapien und verordnete Heilmittel durch einen diplomierten Arzt und/oder durch einen von innova anerkannten Naturheilarzt oder Therapeuten mit Zulassung. Komplementärmedizin durch nichtärztliche Therapeuten: 75 Prozent, bis 3 000 Franken, für ambulante Behandlungen, Therapien und verordnete Heilmittel durch einen diplomierten Arzt und/oder durch einen von innova anerkannten Naturheilarzt oder Therapeuten mit Zulassung. |
Gesundheitsförderung | 75 Prozent, bis 250 Franken pro Kalenderjahr, an von innova anerkannte Fitness-Center. (Dauer des Abonnements mindestens 6 Monate) |
90 Prozent der Kosten, im Maximum 300 Franken innerhalb von drei Jahren.
75 Prozent, bis 1 000 Franken pro Kalenderjahr, für ärztlich verordnete, von Swissmedic anerkannte und nicht auf der LPPV-Liste aufgeführte Arzneimittel.
50 Prozent bis 2 000 Franken pro Kalenderjahr, an ärztlich verordnete Haushalthilfe durch familienfremdes,
ausgebildetes Haushalthilfepersonal (Spitex-, Gemeindeoder anerkannte Hilfsorganisation).
75 Prozent an medizinisch indizierte Kranken-, Unfall-, Verlegungs- /Rücktransporten, sowie Rettungs- und Bergungskosten (Mannschafts- /Materialeinsatz), ohne Limite.
75 Prozent an Zahnbehandlungen (inkl. kieferorthopädischer Behandlungen) für Kinder und Jugendliche bis 20. Altersjahr, ohne Limite.
90 Prozent für ambulante Behandlungen im Notfall durch einen diplomierten Arzt.
Ambulante Behandlung Komplementärmedizin: 75 Prozent, bis 1 500 Franken, für ambulante Behandlungen und Therapien nach komplementärmedizinischen Methoden durch einen eidgenössisch diplomierten Arzt.
Komplementärmedizin durch nichtärztliche Therapeuten: 75 Prozent, bis 1 500 Franken, für ambulante Behandlungen, Therapien und verordnete Heilmittel durch einen von innova anerkannten Naturheilarzt oder Therapeuten mit Zulassung.
Bis 18. Altersjahr 75 Prozent, bis 200 Franken pro Kalenderjahr, ab 19. Altersjahr bis 200 Franken innerhalb drei Kalenderjahren
75 Prozent, bis 2 000 Franken pro Kalenderjahr, für ärztlich verordnete, von Swissmedic anerkannte und nicht auf der LPPV-Liste aufgeführte Arzneimittel.
75 Prozent, bis 300 Franken innerhalb 3 Jahren für ärztlich verordnete Hilfsmittel.
50 Prozent bis 2 000 Franken pro Kalenderjahr, an ärztlich verordnete Haushalthilfe durch familienfremdes,
ausgebildetes Haushalthilfepersonal (Spitex- Gemeindeoder anerkannte Hilfsorganisation). Davon 50 Franken pro Tag, bis maximal 14 Tage pro Kalenderjahr, an im gleichen Haushalt lebende, mündige Personen.
100 Prozent an medizinisch indizierte Kranken-, Unfall-, Verlegungs- /Rücktransporten, sowie Rettungs- und Bergungskosten (Mannschafts- /Materialeinsatz), ohne Limite.
75 Prozent an Zahnbehandlungen (inkl. kieferorthopädischer Behandlungen) für Kinder und Jugendliche bis 20. Altersjahr, ohne Limite.
90 Prozent für ambulante Behandlungen im Notfall durch einen diplomierten Arzt.
Ambulante Behandlung Komplementärmedizin: 75 Prozent, bis 3 000 Franken, für ambulante Behandlungen, Therapien und verordnete Heilmittel durch einen diplomierten Arzt und/oder durch einen von innova anerkannten Naturheilarzt oder Therapeuten mit Zulassung.
Komplementärmedizin durch nichtärztliche Therapeuten: 75 Prozent, bis 3 000 Franken, für ambulante Behandlungen, Therapien und verordnete Heilmittel durch einen diplomierten Arzt und/oder durch einen von innova anerkannten Naturheilarzt oder Therapeuten mit Zulassung.
75 Prozent, bis 250 Franken pro Kalenderjahr, an von innova anerkannte Fitness-Center. (Dauer des Abonnements mindestens 6 Monate)
# | Sanvita Plus eins | Sanvita Plus zwei |
---|---|---|
Sehhilfen | 90 Prozent der Kosten, im Maximum 300 Franken innerhalb von drei Jahren. |
Bis 18. Altersjahr 75 Prozent, bis 200 Franken pro Kalenderjahr, ab 19. Altersjahr bis 200 Franken innerhalb drei Kalenderjahren. |
Medikamente | 75 Prozent, max. 1000 Franken pro Kalenderjahr, für ärztlich verordnete, von Swissmedic anerkannte und nicht auf der LPPV-Liste aufgeführte Arzneimittel. |
75 Prozent, bis 2000 Franken pro Kalenderjahr, für ärztlich verordnete, von Swissmedic anerkannte und nicht auf der LPPV-Liste aufgeführte Arzneimittel. |
Haushaltshilfe | 50 Prozent bis 2000 Franken pro Kalenderjahr, an ärztlich verordnete Haushalthilfe durch familienfremdes, ausgebildetes Haushalthilfepersonal (Spitex-, Gemeinde- oder anerkannte Hilfsorganisation). |
50 Prozent bis 2 000 Franken pro Kalenderjahr, an ärztlich verordnete Haushalthilfe durch familienfremdes, ausgebildetes Haushalthilfepersonal (Spitex- Gemeinde- oder anerkannte Hilfsorganisation). Davon 50 Franken pro Tag, bis maximal 14 Tage pro Kalenderjahr, an im gleichen Haushalt lebende, mündige Personen. |
Transport | 75 Prozent an medizinisch indizierten Kranken-, Unfall-, Verlegungs- und Rücktransportkosten, ohne Limite. |
100 Prozent an medizinisch indizierte Kranken-, Unfall-, Verlegungs- und Rücktransportkosten, sowie Rettungs- und Bergungskosten (Mannschafts- und Materialeinsatz), ohne Limite. |
Zahnbehandlungen | 75 Prozent an Zahnbehandlungen (inkl. kieferorthopädischer Behandlungen) für Kinder und Jugendliche bis 20. Altersjahr, ohne Limite. |
75 Prozent an Zahnbehandlungen (inkl. kieferorthopädischer Behandlungen) für Kinder und Jugendliche bis 20. Altersjahr, ohne Limite. |
Auslandsschutz | 90 Prozent für ambulante Behandlungen im Notfall durch einen diplomierten Arzt |
90 Prozent für ambulante Behandlungen im Notfall durch einen diplomierten Arzt. |
Komplementärmedizin | Ambulante Behandlung, Komplementärmedizin: 75 Prozent, bis 1500 Franken, für ambulante Behandlungen und Therapien nach komplementär-medizinischen Methoden durch einen eidgenössisch diplomierten Arzt. Komplementärmedizin durch nichtärztliche Therapeuten: 75 Prozent, bis 1500 Franken, für ambulante Behandlungen und Therapien nach komplementär-medizinischen Methoden und verordnete Heilmittel durch einen von innova anerkannten Naturheilarzt oder Therapeuten. |
Ambulante Behandlung, Komplementärmedizin: 75 Prozent, bis 3 000 Franken, für ambulante Behandlungen, Therapien und verordnete Heilmittel durch einen diplomierten Arzt und/oder durch einen von innova anerkannten Naturheilarzt oder Therapeuten mit Zulassung. Komplementärmedizin durch nichtärztliche Therapeuten: 75 Prozent, bis 3 000 Franken, für ambulante Behandlungen, Therapien und verordnete Heilmittel durch einen diplomierten Arzt und/oder durch einen von innova anerkannten Naturheilarzt oder Therapeuten mit Zulassung. |
Hilfsmittel | 75 Prozent, bis 300 Franken innerhalb drei Jahren für ärztlich verordnete Hilfsmittel. |
|
Gesundheitsförderung | 75 Prozent, bis 250 Franken pro Kalenderjahr, an von innova anerkannte Fitness-Center. |
90 Prozent der Kosten, im Maximum 300 Franken innerhalb von drei Jahren.
75 Prozent, max. 1000 Franken pro Kalenderjahr, für ärztlich verordnete, von Swissmedic anerkannte und nicht auf der LPPV-Liste aufgeführte Arzneimittel.
50 Prozent bis 2000 Franken pro Kalenderjahr, an ärztlich verordnete Haushalthilfe durch familienfremdes, ausgebildetes Haushalthilfepersonal (Spitex-, Gemeinde- oder anerkannte Hilfsorganisation).
75 Prozent an medizinisch indizierten Kranken-, Unfall-, Verlegungs- und Rücktransportkosten, ohne Limite.
75 Prozent an Zahnbehandlungen (inkl. kieferorthopädischer Behandlungen) für Kinder und Jugendliche bis 20. Altersjahr, ohne Limite.
90 Prozent für ambulante Behandlungen im Notfall durch einen diplomierten Arzt
Ambulante Behandlung, Komplementärmedizin: 75 Prozent, bis 1500 Franken, für ambulante Behandlungen und Therapien nach komplementär-medizinischen Methoden durch einen eidgenössisch diplomierten Arzt.
Komplementärmedizin durch nichtärztliche Therapeuten: 75 Prozent, bis 1500 Franken, für ambulante Behandlungen und Therapien nach komplementär-medizinischen Methoden und verordnete Heilmittel durch einen von innova anerkannten Naturheilarzt oder Therapeuten.
Bis 18. Altersjahr 75 Prozent, bis 200 Franken pro Kalenderjahr, ab 19. Altersjahr bis 200 Franken innerhalb drei Kalenderjahren.
75 Prozent, bis 2000 Franken pro Kalenderjahr, für ärztlich verordnete, von Swissmedic anerkannte und nicht auf der LPPV-Liste aufgeführte Arzneimittel.
50 Prozent bis 2 000 Franken pro Kalenderjahr, an ärztlich verordnete Haushalthilfe durch familienfremdes, ausgebildetes Haushalthilfepersonal (Spitex- Gemeinde- oder anerkannte Hilfsorganisation). Davon 50 Franken pro Tag, bis maximal 14 Tage pro Kalenderjahr, an im gleichen Haushalt lebende, mündige Personen.
100 Prozent an medizinisch indizierte Kranken-, Unfall-, Verlegungs- und Rücktransportkosten, sowie Rettungs- und Bergungskosten (Mannschafts- und Materialeinsatz), ohne Limite.
75 Prozent an Zahnbehandlungen (inkl. kieferorthopädischer Behandlungen) für Kinder und Jugendliche bis 20. Altersjahr, ohne Limite.
90 Prozent für ambulante Behandlungen im Notfall durch einen diplomierten Arzt.
Ambulante Behandlung, Komplementärmedizin: 75 Prozent, bis 3 000 Franken, für ambulante Behandlungen, Therapien und verordnete Heilmittel durch einen diplomierten Arzt und/oder durch einen von innova anerkannten Naturheilarzt oder Therapeuten mit Zulassung.
Komplementärmedizin durch nichtärztliche Therapeuten: 75 Prozent, bis 3 000 Franken, für ambulante Behandlungen, Therapien und verordnete Heilmittel durch einen diplomierten Arzt und/oder durch einen von innova anerkannten Naturheilarzt oder Therapeuten mit Zulassung.
75 Prozent, bis 300 Franken innerhalb drei Jahren für ärztlich verordnete Hilfsmittel.
75 Prozent, bis 250 Franken pro Kalenderjahr, an von innova anerkannte Fitness-Center.
(nach Versicherungsvertragsgesetz, VVG)
Leistungen in der ganzen Schweiz (in Notfällen weltweit)
Betraglich und zeitlich unbeschränkte Kosten- deckung in der Schweiz in öffentlichen und privaten Spitälern: allgemein: allgemeine Abteilung (Mehrbettzimmer)
100 Franken pro Tag während maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr.
Kostenübernahme für Zweitmeinung durch einen Arzt vor einer bevorstehenden Operation.
Gleiche Leistungen weltweit bei Notfällen wie bei Spitalaufenthalt im Akutspital.
Kostenbeteiligung pro Tag während maximal 21 Tagen pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete Bade- und Erholungskuren: allgemein: 20 Franken pro Tag
Identische Leistungen wie bei Spitalaufenthalt. Wertschätzung bei Hausgeburten oder bei einem Spitalaustritt von Mutter und Kind innerhalb von 4 Nächten oder 5 Tagen: allgemein: 450 Franken
Zehn Franken pro Spitaltag im Akutspital.
Unfalldeckung in Ergänzung zum UVG oder KVG.
(nach Versicherungsvertragsgesetz, VVG)
Leistungen in der ganzen Schweiz (in Notfällen weltweit)
Betraglich und zeitlich unbeschränkte Kostendeckung in der Schweiz in öffentlichen und privaten Spitälern: halbprivat: halbprivate Abteilung (Zweibettzimmer)
100 Franken pro Tag während maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr.
Kostenübernahme für Zweitmeinung durch einen Arzt vor einer bevorstehenden Operation.
Gleiche Leistungen weltweit bei Notfällen wie bei Spitalaufenthalt im Akutspital.
Kostenbeteiligung pro Tag während maximal 21 Tagen pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete Bade- und Erholungskuren: halbprivat: 40 Franken pro Tag
Identische Leistungen wie bei Spitalaufenthalt. Wertschätzung bei Hausgeburten oder bei einem Spitalaustritt von Mutter und Kind innerhalb von 4 Nächten oder 5 Tagen: halbprivat: 600 Franken
Zehn Franken pro Spitaltag im Akutspital.
Unfalldeckung in Ergänzung zum UVG oder KVG.
(nach Versicherungsvertragsgesetz, VVG)
Leistungen in der ganzen Schweiz (in Notfällen weltweit)
Betraglich und zeitlich unbeschränkte Kosten- deckung in der Schweiz in öffentlichen und privaten Spitälern: privat: private Abteilung (Einbettzimmer)
100 Franken pro Tag während maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr.
Kostenübernahme für Zweitmeinung durch einen Arzt vor einer bevorstehenden Operation.
Gleiche Leistungen weltweit bei Notfällen wie bei Spitalaufenthalt im Akutspital.
Kostenbeteiligung pro Tag während maximal 21 Tagen pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete Bade- und Erholungskuren: privat: 60 Franken pro Tag
Identische Leistungen wie bei Spitalaufenthalt. Wertschätzung bei Hausgeburten oder bei einem Spitalaustritt von Mutter und Kind innerhalb von 4 Nächten oder 5 Tagen: privat: 800 Franken
Zehn Franken pro Spitaltag im Akutspital.
Unfalldeckung in Ergänzung zum UVG oder KVG.
Leistungen in der ganzen Schweiz (in Notfällen weltweit)
Betraglich und zeitlich unbeschränkte Kostendeckung in der Schweiz in öffentlichen und privaten Spitälern: halbprivat: halbprivate Abteilung (Zweibettzimmer)
100 Franken pro Tag während maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr.
Kostenübernahme für Zweitmeinung durch einen Arzt vor einer bevorstehenden Operation.
Gleiche Leistungen weltweit bei Notfällen wie bei Spitalaufenthalt im Akutspital.
Kostenbeteiligung pro Tag während maximal 21 Tagen pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete Bade- und Erholungskuren: allgemein: 20 Franken pro Tag
Identische Leistungen wie bei Spitalaufenthalt. Wertschätzung bei Hausgeburten oder bei einem Spitalaustritt von Mutter und Kind innerhalb von 4 Nächten oder 5 Tagen: allgemein: 450 Franken
Zehn Franken pro Spitaltag im Akutspital.
Unfalldeckung in Ergänzung zum UVG oder KVG. Massgebend für alle Leistungen sind die gültigen Allgemeinen Versicherungs- und Zusatzbedingungen. Der Eintritt in die
Leistungen in der ganzen Schweiz (in Notfällen weltweit)
Betraglich und zeitlich unbeschränkte Kostendeckung in der Schweiz in öffentlichen und privaten Spitälern: halbprivat: halbprivate Abteilung (Zweibettzimmer)
100 Franken pro Tag während maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr.
Kostenübernahme für Zweitmeinung durch einen Arzt vor einer bevorstehenden Operation.
Gleiche Leistungen weltweit bei Notfällen wie bei Spitalaufenthalt im Akutspital.
Kostenbeteiligung pro Tag während maximal 21 Tagen pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete Bade- und Erholungskuren: halbprivat: 40 Franken pro Tag
Identische Leistungen wie bei Spitalaufenthalt. Wertschätzung bei Hausgeburten oder bei einem Spitalaustritt von Mutter und Kind innerhalb von 4 Nächten oder 5 Tagen: halbprivat: 600 Franken
Zehn Franken pro Spitaltag im Akutspital.
Unfalldeckung in Ergänzung zum UVG oder KVG.
Leistungen in der ganzen Schweiz (in Notfällen weltweit)
Betraglich und zeitlich unbeschränkte Kostendeckung in der Schweiz in öffentlichen und privaten Spitälern: privat: private Abteilung (Einbettzimmer)
100 Franken pro Tag während maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr.
Kostenübernahme für Zweitmeinung durch einen Arzt vor einer bevorstehenden Operation.
Gleiche Leistungen weltweit bei Notfällen wie bei Spitalaufenthalt im Akutspital.
Kostenbeteiligung pro Tag während maximal 21 Tagen pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete Bade- und Erholungskuren: privat: 60 Franken pro Tag
Identische Leistungen wie bei Spitalaufenthalt. Wertschätzung bei Hausgeburten oder bei einem Spitalaustritt von Mutter und Kind innerhalb von 4 Nächten oder 5 Tagen: privat: 800 Franken
Zehn Franken pro Spitaltag im Akutspital.
Unfalldeckung in Ergänzung zum UVG oder KVG.
Persönliche Daten anpassen, Formulare herunterladen, Rechnungen einreichen oder einen Unfall melden – das können Sie hier selbst und ganz einfach erledigen.
Die KKV ist ein eigenständiger Krankenversicherer für die privaten Kunden in der Region Oberwallis. Als kleine Krankenkasse kennen wir unsere Kunden und der persönliche Kontakt ist uns sehr wichtig. Als führende Krankenkasse in Qualität und Datenschutz sind unsere Kunden bei uns sicher aufgehoben. Unser Angebot basiert auf klar definierten Bausteinen. Damit können Sie sich die Versicherungsleistungen optimal nach Ihren Wünschen zusammenstellen.
Wir haben Erfahrung
Seit 1917 arbeiten wir effizient und haben keinen teuren Verwaltungsapparat.
Wir sind klein
Durch unsere individuelle Betreuung erbringen wir erstklassige Leistungen und garantieren, dass Sie bei uns richtig versichert und sicher aufgehoben sind.
Wir sind flexibel
Anpassung an Marktbedürfnisse, organisatorische Änderungen und innovative Produkte werden rasch umgesetzt.
Wir sind kundenfreundlich
Entscheiden schnell, unbürokratisch und in Zweifelsfällen zugunsten der Versicherten.
Wir führen Geschäftsstelle in Kundennähe
Unsere Mitarbeiter sind auf dem neuesten Stand des Wissens. Wir haben überschaubare Strukturen und kurze Entscheidungswege.
Die Versicherten wissen, wer für sie zuständig ist. Wir erfüllen gemeinsam erarbeitete Qualitätskriterien. Die Daten unserer Versicherten sind geschützt und werden sorgfältig bearbeitet.
Wir beraten unsere Versicherten kompetent
Die Kundenbedürfnisse stehen im Mittelpunkt und pflegen persönliche Kontakte zu den Versicherten. Dabei legen wir Wert auf hohe Dienstleistungsqualität und verfügen für die Beratung der Versicherten über umfassende Kenntnisse.
Wir zahlen die Guthaben der Versicherten innert 7 Tagen aus
Eingehende Rechnungen der Versicherten werden mit hoher Fachkompetenz geprüft und sofort verarbeitet.
Wir gewähren unseren Versicherten Mitbestimmung
Anregungen und Vorschläge von Versicherten sind willkommen und werden rasch geprüft. An der Generalversammlung können Sie mitbestimmen.
Wir geben Sicherheit für die Zukunft
Die KKV verfügt insgesamt – trotz überproportionalen Kostensteigerungen und der Finanzmarktkrise – über Reserven und Rückstellungen, die weit über den gesetzlichen Anforderungen liegen.
Rückversicherungen gleichen die kleinere Risikobasis aus und ermöglichen konkurrenzfähige Angebote und sind in optimale Partnerschaften eingebunden und nutzen gemeinsame Dienstleistungen.
Wir bieten vorteilhafte Prämien
Dank unseren effizienten, schlanken Organisationsstrukturen und dem Einkauf zentraler Dienstleistungen über den RVK sind unsere Verwaltungskosten tief und weisen eine sehr günstige Versichertenstruktur auf.
Visperterminen Krankenkasse
Dorfstrasse 66
3932 Visperterminen
Tel: 027 948 00 50
Fax: 027 948 00 51
Web: www.kkstoffel.ch
Mail: info@kkv.ch