Berechnen Sie Ihr Sparpotenzial

Ihre Krankenkasse wechseln und sparen. Berechnen Sie, wie viel Sie mit Visana sparen können.

Zusatzversicherung VVG: Mit der Zusatzversicherung versichern Sie Leistungen, die nicht oder nur teilweise von der Grundversicherung bezahlt werden.
Sie erwarten jährlich einen finanziellen Beitrag an Ihre neue Brille oder Kontaktlinsen? Sie möchten Ihre Spitalleistungen frei wählen? Sie möchten auf Reisen optimal versichert sein? Wenn Sie diese und weitere Leistungen haben möchten, dann empfehlen wir Ihnen eine Zusatzversicherung abzuschliessen. Es stehen Ihnen verschiedene Versicherungsmodelle und Leistungen zur Auswahl.

Visana Individuelle Zusatzversicherung Ambulant

# Komplementär I
Leistungen werden erbracht bei Behandlungen infolge Krankheit, Unfall oder Mutterschaft.
Komplementär II
Leistungen werden erbracht bei Behandlungen infolge Krankheit, Unfall oder Mutterschaft.
Komplementär III
Leistungen werden erbracht bei Behandlungen infolge Krankheit, Unfall oder Mutterschaft.
Maximale Beiträge pro Jahr

90 %, bis CHF 1000.–

90 %, bis CHF 4000.–

90 %, bis CHF 10 000.–

Anerkannte Ärzte und Therapeuten

Ärzte mit eidg. Diplom; Naturheilpraktiker und Therapeuten, welche durch Visana anerkannt sind; auf ärztliche Verordnung

Ärzte mit eidg. Diplom; Naturheilpraktiker und Therapeuten, welche durch Visana anerkannt sind

Ärzte mit eidg. Diplom; Naturheilpraktiker und Therapeuten, welche durch Visana anerkannt sind; Naturheilpraktiker und Therapeuten ohne Anerkennung durch Visana, max. 50 % bis CHF 1000.–

Medikamente der Komplementärmedizin (Ausnahme: siehe LPPV4)

90 % der Kosten; sofern durch einen Arzt oder einen anerkannten Naturheilpraktiker verordnet

90 % der Kosten; sofern durch einen Arzt oder einen anerkannten Naturheilpraktiker verordnet

90 % der Kosten; sofern durch einen Arzt oder einen anerkannten Naturheilpraktiker verordnet

Komplementär I

Leistungen werden erbracht bei Behandlungen infolge Krankheit, Unfall oder Mutterschaft.

90 %, bis CHF 1000.–

Ärzte mit eidg. Diplom; Naturheilpraktiker und Therapeuten, welche durch Visana anerkannt sind; auf ärztliche Verordnung

90 % der Kosten; sofern durch einen Arzt oder einen anerkannten Naturheilpraktiker verordnet

Komplementär II

Leistungen werden erbracht bei Behandlungen infolge Krankheit, Unfall oder Mutterschaft.

90 %, bis CHF 4000.–

Ärzte mit eidg. Diplom; Naturheilpraktiker und Therapeuten, welche durch Visana anerkannt sind

90 % der Kosten; sofern durch einen Arzt oder einen anerkannten Naturheilpraktiker verordnet

Komplementär III

Leistungen werden erbracht bei Behandlungen infolge Krankheit, Unfall oder Mutterschaft.

90 %, bis CHF 10 000.–

Ärzte mit eidg. Diplom; Naturheilpraktiker und Therapeuten, welche durch Visana anerkannt sind; Naturheilpraktiker und Therapeuten ohne Anerkennung durch Visana, max. 50 % bis CHF 1000.–

90 % der Kosten; sofern durch einen Arzt oder einen anerkannten Naturheilpraktiker verordnet

Visana Individuelle Zusatzversicherung Komplementär

# Komplementär I
Leistungen werden erbracht bei Behandlungen infolge Krankheit, Unfall oder Mutterschaft.
Komplementär II
Leistungen werden erbracht bei Behandlungen infolge Krankheit, Unfall oder Mutterschaft.
Komplementär III
Leistungen werden erbracht bei Behandlungen infolge Krankheit, Unfall oder Mutterschaft.
Maximale Beiträge pro Jahr

90 %, bis CHF 1000.–

90 %, bis CHF 4000.–

90 %, bis CHF 10 000.–

Anerkannte Ärzte und Therapeuten

Ärzte mit eidg. Diplom; Naturheilpraktiker und Therapeuten, welche durch Visana anerkannt sind; auf ärztliche Verordnung

Ärzte mit eidg. Diplom; Naturheilpraktiker und Therapeuten, welche durch Visana anerkannt sind

Ärzte mit eidg. Diplom; Naturheilpraktiker und Therapeuten, welche durch Visana anerkannt sind; Naturheilpraktiker und Therapeuten ohne Anerkennung durch Visana, max. 50 % bis CHF 1000.–

Medikamente der Komplementärmedizin (Ausnahme: siehe LPPV4)

90 % der Kosten; sofern durch einen Arzt oder einen anerkannten Naturheilpraktiker verordnet

90 % der Kosten; sofern durch einen Arzt oder einen anerkannten Naturheilpraktiker verordnet

90 % der Kosten; sofern durch einen Arzt oder einen anerkannten Naturheilpraktiker verordnet

Komplementär I

Leistungen werden erbracht bei Behandlungen infolge Krankheit, Unfall oder Mutterschaft.

90 %, bis CHF 1000.–

Ärzte mit eidg. Diplom; Naturheilpraktiker und Therapeuten, welche durch Visana anerkannt sind; auf ärztliche Verordnung

90 % der Kosten; sofern durch einen Arzt oder einen anerkannten Naturheilpraktiker verordnet

Komplementär II

Leistungen werden erbracht bei Behandlungen infolge Krankheit, Unfall oder Mutterschaft.

90 %, bis CHF 4000.–

Ärzte mit eidg. Diplom; Naturheilpraktiker und Therapeuten, welche durch Visana anerkannt sind

90 % der Kosten; sofern durch einen Arzt oder einen anerkannten Naturheilpraktiker verordnet

Komplementär III

Leistungen werden erbracht bei Behandlungen infolge Krankheit, Unfall oder Mutterschaft.

90 %, bis CHF 10 000.–

Ärzte mit eidg. Diplom; Naturheilpraktiker und Therapeuten, welche durch Visana anerkannt sind; Naturheilpraktiker und Therapeuten ohne Anerkennung durch Visana, max. 50 % bis CHF 1000.–

90 % der Kosten; sofern durch einen Arzt oder einen anerkannten Naturheilpraktiker verordnet

Visana Individuelle Zusatzversicherung Spital

# Spital Allgemein
In Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Spitalbereich.
Spital halbprivat
In Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Spitalbereich.
Spital privat Europa
In Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Spitalbereich.
Spital privat Welt
In Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Spitalbereich.
Spitalaufenthalt und Behandlungskosten in der Schweiz

Allgemeine Abteilung

Freie Wahl der Spitalabteilung

Halbprivate Abteilung

Private Abteilung

Arztwahl

Freie Arztwahl bei Wahl der halbprivaten und privaten Spitalabteilung

Freie Arztwahl bei Wahl der halbprivaten und privaten Spitalabteilung

Freie Arztwahl

Freie Arztwahl

Anerkannte Spitäler

Alle Akutspitäler in der Schweiz (ausgenommen Liste der Spitalwahleinschränkung)

Alle Akutspitäler in der Schweiz (ausgenommen Liste der Spitalwahleinschränkung)

Alle Akutspitäler in der Schweiz (ausgenommen Liste der Spitalwahleinschränkung)

Alle Akutspitäler in der Schweiz (ausgenommen Liste der Spitalwahleinschränkung)

Jährliche Kostenbeteiligung

Ohne Kostenbeteiligung

Allgemein: keine Kostenbeteiligung
Halbprivat: 20 %,max. CHF 2000.–
Privat: 35 %,max. CHF 4000.–

Wählbar

Wählbar

Versicherungsschutz bei Notfällen

Schweizweit

Weltweit

Schweizweit

Europaweit

Spitalaufenthalt im Ausland

Reiseversicherung Vacanza inbegriffen während 8 Wochen / Reise

Reiseversicherung Vacanza inbegriffen während 8 Wochen / Reise

Reiseversicherung Vacanza inbegriffen während 8 Wochen / Reise

Reiseversicherung Vacanza inbegriffen während 8 Wochen / Reise

Rooming-in

Im 1. Lebensjahr: 100 % der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr: max. CHF 50.–/Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes

Max. CHF 80.–/Tag,max. CHF 2000/Kj. für Begleitperson eines Kindes bis 17 Jahre

Im 1. Lebensjahr: 100 % der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr: max. CHF 50.–/Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes

Im 1. Lebensjahr: 100 % der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr: max. CHF 50.–/Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes

Geburtspauschale bei ambulanter Entbindung

CHF 1500.– / Geburt

CHF 1000.– / Geburt

CHF 1500.– / Geburt

Kuren, Badekuren

CHF 50.– / Tag, max. 21 Tage / Jahr

CHF 80.– / Tag,max. CHF 2000.– / Jahr

CHF 75.– / Tag, max. 21 Tage / Jahr

CHF 100.– / Tag, max. 21 Tage / Jahr

Erholungskuren in einem Visana anerkannten Kurhaus

CHF 50.– / Tag, max. 28 Tage; CHF 20.– / Tag an andere geeignete Kuranstalten

CHF 80.– / Tag,max. CHF 2000.– / Jahr

CHF 75.– / Tag, max. 28 Tage; CHF 30.– / Tag an andere geeignete Kuranstalten

CHF 100.– / Tag, max. 28 Tage; CHF 40.– / Tag an andere geeignete Kuranstalten

Spital Allgemein

In Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Spitalbereich.

Allgemeine Abteilung

Freie Arztwahl bei Wahl der halbprivaten und privaten Spitalabteilung

Alle Akutspitäler in der Schweiz (ausgenommen Liste der Spitalwahleinschränkung)

Ohne Kostenbeteiligung

Schweizweit

Reiseversicherung Vacanza inbegriffen während 8 Wochen / Reise

Im 1. Lebensjahr: 100 % der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr: max. CHF 50.–/Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes

CHF 50.– / Tag, max. 21 Tage / Jahr

CHF 50.– / Tag, max. 28 Tage; CHF 20.– / Tag an andere geeignete Kuranstalten

Spital halbprivat

In Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Spitalbereich.

Freie Wahl der Spitalabteilung

Freie Arztwahl bei Wahl der halbprivaten und privaten Spitalabteilung

Alle Akutspitäler in der Schweiz (ausgenommen Liste der Spitalwahleinschränkung)

Allgemein: keine Kostenbeteiligung
Halbprivat: 20 %,max. CHF 2000.–
Privat: 35 %,max. CHF 4000.–

Weltweit

Reiseversicherung Vacanza inbegriffen während 8 Wochen / Reise

Max. CHF 80.–/Tag,max. CHF 2000/Kj. für Begleitperson eines Kindes bis 17 Jahre

CHF 1500.– / Geburt

CHF 80.– / Tag,max. CHF 2000.– / Jahr

CHF 80.– / Tag,max. CHF 2000.– / Jahr

Spital privat Europa

In Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Spitalbereich.

Halbprivate Abteilung

Freie Arztwahl

Alle Akutspitäler in der Schweiz (ausgenommen Liste der Spitalwahleinschränkung)

Wählbar

Schweizweit

Reiseversicherung Vacanza inbegriffen während 8 Wochen / Reise

Im 1. Lebensjahr: 100 % der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr: max. CHF 50.–/Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes

CHF 1000.– / Geburt

CHF 75.– / Tag, max. 21 Tage / Jahr

CHF 75.– / Tag, max. 28 Tage; CHF 30.– / Tag an andere geeignete Kuranstalten

Spital privat Welt

In Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Spitalbereich.

Private Abteilung

Freie Arztwahl

Alle Akutspitäler in der Schweiz (ausgenommen Liste der Spitalwahleinschränkung)

Wählbar

Europaweit

Reiseversicherung Vacanza inbegriffen während 8 Wochen / Reise

Im 1. Lebensjahr: 100 % der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr: max. CHF 50.–/Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes

CHF 1500.– / Geburt

CHF 100.– / Tag, max. 21 Tage / Jahr

CHF 100.– / Tag, max. 28 Tage; CHF 40.– / Tag an andere geeignete Kuranstalten

Services

Persönliche Daten anpassen, Formulare herunterladen, Rechnungen einreichen oder einen Unfall melden – das können Sie hier selbst und ganz einfach erledigen.

Visana in Kürze

Mit über 845’000 Privat- und 16’000 Firmenkunden gehört Visana zu den grössten Kranken- und Unfallversicherern der Schweiz. Die Nähe zu unseren Kundinnen und Kunden ist uns besonders wichtig. Wir hören ihnen zu und begegnen ihnen stets auf Augenhöhe, menschlich und umsichtig. Ihre Anliegen verstehen wir und nehmen sie ernst. Zudem überzeugen wir unsere Kundinnen und Kunden mit Freundlichkeit, einem umfassenden Dienstleistungsangebot und höchster Servicequalität in allen Lebenslagen.

Visana Kontakt & Adresse

Visana Services AG,
Weltpoststrasse 19,
3000 Bern 15,

Kontakt
Telefon: 0848 848 899
Fax: 031 357 96 22
Web: www.visana.ch